(1) Anbieter ist: Elias Buttler Leadary Systems Sperberweg 33 40668 Meerbusch Deutschland
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer mit Sitz in Deutschland.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich digitaler Automatisierungs- und Vertriebssysteme, insbesondere:
Landingpages
Webseitenintegration
CRM-Systeme
KI-Voice- und Chatbots
IVR-Systeme
Buchungs- und Kalendersysteme
Workflow-Automatisierungen
Reputations- und Bewertungssysteme
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.
(3) Der Anbieter schuldet die technische Umsetzung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Projektvertrags zustande.
(2) Elektronische Signaturen sind zulässig.
(3) Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Projektvertrags.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Laufzeit
Einmalige Vergütung
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der im Projektvertrag vereinbarte einmalige Erstpreis (Projekt- bzw. Einrichtungsvergütung) ist mit Vertragsunterzeichnung fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Der beitragsfreie Monat gemäß Absatz (5) betrifft ausschließlich die monatliche Abonnementvergütung und hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit des einmaligen Erstpreises.
Laufende Abonnementvergütung
(4) Der Kalendermonat, in dem der Vertrag geschlossen wird, ist hinsichtlich der monatlichen Abonnementvergütung beitragsfrei.
(5) Die Pflicht zur Zahlung der monatlichen Abonnementvergütung entsteht erstmals ab dem ersten Kalendertag des auf den Vertragsmonat folgenden Monats.
(6) Die monatliche Abonnementvergütung ist jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag eines Monats fällig.
Mindestlaufzeit und Kündigung
(7) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei volle Kalendermonate ab Beginn der Zahlungspflicht gemäß Absatz (5).
(8) Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zulässig.
(9) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(10) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(11) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend auszusetzen.
§ 5 Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(3) Mehraufwand infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung kann gesondert berechnet werden.
§ 6 Abnahme
(1) Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn keine wesentlichen Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung schriftlich gerügt werden.
(2) Die produktive Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
§ 7 Einsatz von KI- und Automatisierungssystemen
(1) Der Anbieter setzt automatisierte Systeme und KI-gestützte Anwendungen ein, sofern vertraglich vereinbart.
(2) KI-Systeme beruhen auf algorithmischen Entscheidungsstrukturen und können trotz sorgfältiger Konfiguration im Einzelfall fehlerhafte oder unzutreffende Ergebnisse liefern.
(3) Der Anbieter schuldet die technische Implementierung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine inhaltliche Bewertung durch KI-Systeme.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, automatisierte Inhalte regelmäßig zu überprüfen.
(5) Eine Haftung für KI-generierte Inhalte besteht ausschließlich im Rahmen der Haftungsregelung gemäß § 10.
§ 8 Drittanbieter und externe Dienste
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Drittanbieter und Subunternehmer einzusetzen.
(2) Soweit externe Plattformen oder Dienste erforderlich sind, gelten deren technische Rahmenbedingungen ergänzend.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Störungen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.
(4) Eine Haftung bleibt bestehen, soweit eigenes Verschulden bei Auswahl oder Überwachung vorliegt.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(2) Soweit erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 10 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf die Vergütung der letzten sechs Monate vor Schadenseintritt begrenzt.
(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – außer in Absatz (1) – ausgeschlossen.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen auch über das Vertragsende hinaus geheim zu halten.
§ 12 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung.
§ 13 Vertragsübertragung, Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Eine Vertragsübertragung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand ist Meerbusch, sofern gesetzlich zulässig.